Kieferorthopädische Behandlung von Erwachsenen
Viele Erwachsene finden den Weg in unsere Praxis in Hamburg. Manche von ihnen waren zuvor nie in kieferorthopädischer Behandlung, ihre Fehlstellungen haben sich erst im Laufe der Jahre entwickelt - teilweise haben sich aber auch vorhandene, unbehandelte Fehlstellungen aus der Kindheit verschlechtert. Andere waren als Kinder oder Jugendliche bereits in Behandlung und erleiden nun ein Rezidiv (Rückfall). Da jedoch die Zähne ein Leben lang die Tendenz haben, nach vorne bzw. in ihre Ursprungsposition zurück zu wandern, ist dieser Fall nicht selten.
Die ursächliche Motivation Erwachsener, sich einer KFO-Behandlung zu unterziehen, ist dabei die gleiche wie bei Kindern und Jugendlichen: Es kann der Wunsch nach einem ästhetischen gleichmäßigen Zahnbogen bestehen (ohne bisherige funktionelle Einbußen) oder der Patient leidet - teilweise schon seit langem - unter Schmerzen und Funktionseinschränkungen. Oft ist auch beides der Fall.
Soll ein Zahnimplantat oder eine andere Zahnprothese eingesetzt werden, kann eine vorangehende kieferorthopädische Behandlung notwendig sein, um wieder Platz zu schaffen. Durch das bereits abgeschlossene Kieferwachstum muss die Behandlung im Erwachsenenalter etwas anders geplant werden als bei Kindern. Grundsätzlich stehen Ihren Hamburger Kieferorthopäden hierfür aber ähnliche Instrumente zur Verfügung: sichtbare und unsichtbare Zahnspangen.
Eine wichtige Voraussetzung für jede kieferorthopädische Behandlung ist die Gesundheit der Zähne und des Zahnhalteapparates (Parodontium). Sowohl Kariesdefekte als auch Entzündungen des Parodonts (Parodontitis) müssen vollständig entfernt bzw. behandelt und abgeklungen sein, bevor Dr. Wasiljeff mit einer Behandlung beginnen kann! Zusätzlich sollten Parodontitis-Patienten parallel zur KFO-Behandlung am regelmäßigen PA-Recall bei seinem Zahnarzt teilnehmen.
Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich nur an den Kosten von Erwachsenen-Behandlungen, wenn die Therapie eine Kombination aus Kieferchirurgie und Kieferorthopädie vorsieht! Bei den privaten Versicherern gibt es keine einheitliche Regelung. Als Privatpatient wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse zur Beratung. Vor dem eigentlichen Behandlungsbeginn erhalten Sie in unserer KFO-Fachpraxis in Hamburg einen kieferorthopädischen Behandlungsplan, den Sie bei Ihrer Krankenkasse bzw. der Zusatzversicherung einreichen können.